Cookies sind nicht nur lecker, sondern auch sinnvoll im Online Marketing

Wir erzählen dir mehr darüber, um was es bei der DSGVO geht und wie man Cookies-Einwilligungen korrekt durchführen sollte. In den letzten Wochen war dies ein wichtiges Thema, denn es gibt Cookies, die nur gesetzt werden dürfen, wenn eine aktive Einwilligung des Benutzers stattfindet – ein Aspekt, der bis jetzt nicht von jedem korrekt durchgeführt wurde.

Worum geht es eigentlich wirklich bei der DSGVO und wer ist davon betroffen?
Fangen wir doch am besten mal am Anfang an. DSGVO bedeutet ausgeschrieben „Datenschutzgrundverordnung“ und diese wird EU-weit reguliert seit dem 25. Mai 2018. Betroffen hiervon ist direkt oder indirekt jeder, sowohl Unternehmen, als auch Kunden, aber am meisten davon betroffen diese Verordnung strikt einzuhalten, ist jedes Unternehmen, das im Internet aktiv ist und in Kontakt ist mit Nutzer- & Kundendaten, Newsletter, Cookies, Tracking, Werbung und der Datenschutzerklärung.
Die Daten die in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigt werden, sind Personenbezogene Daten:
• Name
• Adresse
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
• Geburtstag
• Kontodaten
• Kfz-Kennzeichen
• Standortdaten
• IP-Adressen
• Cookies

Dürfen diese Daten eigentlich benutzt werden?
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, eine von zwei Ausnahmen trifft ein: Es wird eine Einwilligung der betroffenen Person erhalten oder es gibt ein Gesetz, dass die Nutzung dieser Daten erlaubt.

Nachdem jetzt klarer ist, was die DSGVO ist, kommen wir mal zu den leckeren und sinnvollen Cookies:
Wichtig ist erstmal zwischen den verschiedenen Cookies auf technischer Ebene zu unterscheiden:
 Technisch notwendige Cookies: Dies sind Cookies, die für das Funktionieren einer Website von entscheidender Bedeutung sind. Hier werden folgende Aspekte mit einbezogen: Anmeldedaten, Sprachauswahl, Daten des Warenkorbs, Consent Tools, sowie Cookies, die mit Schließen des Browsers gelöscht werden.
 Cookies, die technisch nicht notwendig sind: Diese Cookies sind nicht für das Funktionieren der Webseite notwendig, sondern hier geht es um die Marketing- und Tracking Cookies. Unter diesen befinden sich: Tracking Cookies, Segmentierungscookies, Analyse-Cookies, sowie Social Media Cookies.
Die „technisch notwendigen Cookies“ brauchen keine explizite Einwilligung, aber die „nicht notwendigen“ schon.
Bis vor kurzem wurde weiterhin „Opt out“ als häufige Cookies-Einwilligungs-Option genutzt. Dies sollte sich jetzt ändern.

Aber, was bedeutet eigentlich „Opt in“ und „Opt out“?
• Opt out: Cookies werden von Anfang an installiert, Einwilligung ist somit vormarkiert und Benutzer können dem Speichern der Daten erst später widersprechen.
• Opt-in: Cookies werden nur nach aktiver Einwilligung des Benutzers installiert und somit auch die damit zusammenhängende Speicherung der Daten.

Welches ist der korrekte Weg um eine Einwilligung zu erhalten?
Die Einwilligung muss sich auf folgenden Aspekten basieren:
• Ausdrücklich: Es muss eine ausdrückliche Zustimmung stattfinden.
• Transparent: Die Benutzer müssen informiert werden, welche Cookies installiert werden. Das verwendete Vokabular sollte somit umgangssprachlich sein. Das Vertrauen der Menschen ist eins der wichtigsten Aspekte der DSGVO. Dieses erlangt man nur, indem man einen hohen Wert auf Transparenz gibt.
• Aktiv: Die Einwilligung muss aktiv stattfinden, z. B. die Markierung des Kästchens muss aktiv vorgenommen werden.
• Freiwillig: Der Benutzer darf frei entscheiden, ob er den Cookies zustimmen will. Dies darf keine Limitierung für den Benutzer sein und darf nicht daran gehindert werden zu surfen, weil er die Cookies nicht akzeptiert hat.

Wichtig ist auch, dass in den Unternehmen (E-Commerce) ein Verarbeitungsverzeichnis besteht, welches folgende Details berücksichtigt:
• Name und Kontaktdaten des Unternehmens
• der Zwecke der Datenverarbeitung
• die Kategorien betroffener Personen
• die Kategorien personenbezogener Daten
• die Kategorien von Empfängern der Daten
• die Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland
• Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Dieses Verzeichnis mit den oben genannten Details sollte präzise, transparent, einfach und verständlich geschrieben sein. Der Zugang für die Kunden sollte leicht sein und Rechtsgrundlagen sollten benannt werden.
Wir hoffen, dass dieser Artikel dir mehr Klarheit gebracht hat über die aktuelle Situation und über wie Cookies-Einwilligungen korrekt durchgeführt werden. Wir wollen daran erinnern, dass wir keine Rechtsanwälte sind, daher empfehlen wir dir, dich an einen Anwalt deins Vertrauens zu wenden, um in dem spezifischen Fall deines Unternehmens Rechts gerecht zu agieren.

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